Der Allgemeine Integrationskurs wird vom Staat aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (das heißt 229,00 € pro Modul) bezahlen.
Kursteilnehmende können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen. Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) erhalten fast immer eine Kostenbefreiung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Allgemeinen Integrationskurses (Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“) erhält der Teilnehmende durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schließlich das „Zertifikat Integrationskurs“. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmende eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Ein erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses ist eine wichtige Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und für Ihre Einbürgerung.