Der Allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.
Der Allgemeine Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbstständig sprachlich zurechtfinden und sich schriftlich ausdrücken kann.
Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der Allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Der Integrationskurs wird vom Staat aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmende müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (das heißt 229,00 € pro Modul) bezahlen.
Kursteilnehmende können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe erhalten fast immer eine Kostenbefreiung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Allgemeinen Integrationskurses (Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“) erhält der Teilnehmende durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schließlich das „Zertifikat Integrationskurs“. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmende eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Ein erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses ist eine wichtige Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und für Ihre Einbürgerung.