Der Allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Diese Kursart umfasst die Sprachniveaus A1, A2 und B1. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.
Der Allgemeine Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbstständig sprachlich zurechtfinden und sich schriftlich ausdrücken kann.
Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik, Geschichte und Gesellschaft behandelt.
Der Allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Der Integrationskurs wird vom Staat aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmende mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (das heißt 229,00 € pro Modul) bezahlen.
Kursteilnehmende mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden oder sind automatisch vom Kostenbeitrag befreit und dürfen somit kostenlos am Kurs teilnehmen, wenn sie zum Beispiel Bürgergeld bzw. Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten.
Der Integrationskurs richtet sich primär an Personen, denen eine solche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs beispielweise vom BAMF, dem Jobcenter, der Kreisagentur für Beschäftigung oder der Ausländerbehörde vorliegt, kann aber auch auf eigene Kosten als Selbstzahler besucht werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Allgemeinen Integrationskurses (Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“) erhält der Teilnehmende durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schließlich das „Zertifikat Integrationskurs“. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmende eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Ein erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses ist eine wichtige Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und für Ihre Einbürgerung.